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Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Amtlich beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten werden in der Regel für die Vorlage bei Ämtern und Behörden benötigt und dürfen in Deutschland ausschließlich von Übersetzern erstellt werden, die von den zuständigen Landgerichten hierzu öffentlich bestellt, ermächtigt, beeidigt bzw. vereidigt worden sind. Die Bezeichnungen für die Beeidigung vor Gericht variieren von Bundesland zu Bundesland. In allen Fällen muss der Übersetzer jedoch für die Ermächtigung entsprechende Qualifikationen nachweisen, z.B. ein Übersetzerdiplom bzw. die staatliche Prüfung für Übersetzer. Die Beglaubigung des Dokuments erfolgt indem der Übersetzer am Ende des übersetzten Dokuments einen Beglaubigungsvermerk, einen Beglaubigungsstempel sowie seine Unterschrift hinzufügt.

Welche Übersetzungen müssen beglaubigt werden?
Alle Dokumente bzw. Urkunden, die für offizielle Zwecke übersetzt werden, wie z.B. Übersetzungen von Adoptionsunterlagen, Arbeitszeugnissen, Führungszeugnissen, Führerscheinen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteilen, Verträgen, Zeugnissen. In der Regel erhalten Sie von der Behörde, bzw. der offiziellen Stelle, die die Vorlage der beglaubigten Dokumente verlangt, genaue Angaben bezüglich der Übersetzung und Beglaubigung.

In welcher Form muss das Dokument zur beglaubigten Übersetzung vorliegen?
Durch die Beglaubigung wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung sowie die Übereinstimmung mit dem Original bescheinigt, nicht aber die Echtheit des Originaldokuments. Für die beglaubigte Übersetzung ist es deshalb entscheidend, dass die Übersetzungsvorlagen vollständig und einwandfrei lesbar sind. Die Vorlage des Originaldokuments lässt sich jedoch in manchen Fällen aus rein technischen Gründen nicht vermeiden, da gerade Urkunden auf speziellem Papier ausgestellt wurden und/oder mit Siegeln und Stempeln versehen sind, die übersetzt oder sinngemäß wiedergegeben werden müssen und stellenweise durch das Einscannen bzw. Faxen unleserlich werden. Deshalb ist die Vorlage des Originals bzw. einer beglaubigten Kopie zwar wünschenswert, aber nicht in jedem Fall zwingend.

Woher bekomme ich eine notarielle Überbeglaubigung bzw. Apostille?
Wir holen auch gerne notarielle Überbeglaubigungen bzw. Apostillen vom Notar bzw. Landgericht für Sie ein. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall, zwecks Abstimmung der Einzelheiten an uns.

 

 

Noch mehr Informationen zum Thema beglaubigte Übersetzungen gibt es hier >>>

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